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BayObLG: Bezeichnung eines Amtsrichters als “Menschlicher Abschaum” strafbare Beleidigung

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BayObLG München: Bezeichnung eines Amtsrichters als “Menschlicher Abschaum” stellt strafbare Formalbeleidigung dar Das Bayrische Oberste Landesgericht hat sich in seinem Beschluss (BayObLG) vom 03. Februar 2022 – 204 StRR 20/22) mit einer Verurteilung des Amtsgerichts Weißenburg wegen Beleidigung eines Amtsrichters auseinandergesetzt. Die zu beurteilende Äußerung: “Menschlicher Abschaum” BayObLG: “Menschlicher Abschaum” ist Formalbeleidigung Laut BayObLG handelt...

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